Förderung
600 € pro Mitarbeiter und Jahr – steuerfrei für Gesundheit.
Betriebliche Gesundheitsförderung kostet weniger, als viele denken. Der Staat verzichtet auf Lohnsteuer und Sozialabgaben, und viele Krankenkassen unterstützen zusätzlich. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.
Die 600-€-Regel in einfachen Worten
Nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz dürfen Arbeitgeber bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Kalenderjahr für Gesundheitsförderung ausgeben, ohne dass Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen. Es ist ein Freibetrag: Nur was über 600 € hinausgeht, wird steuerpflichtig.
Die Bedingungen
- Die Leistung kommt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn – eine Gehaltsumwandlung zählt nicht.
- Die Maßnahme erfüllt die Qualitätsanforderungen der Krankenkassen (§§ 20 und 20b SGB V).
- Es geht um Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtvorbeugung.
Zwei Wege, die zählen
Maßnahmen im Betrieb
Workshops, Aktive Pausen oder Gesundheitstage, die den Kriterien des „Leitfadens Prävention“ der Krankenkassen entsprechen: Teil eines geplanten Ablaufs mit Bedarfsanalyse, die Beschäftigten werden einbezogen. Dafür ist keine Zertifizierung nötig.
Zertifizierte Kurse
Einzelne Präventionskurse, zum Beispiel eine Rückenschule, brauchen eine Zertifizierung durch eine Krankenkasse bzw. die Zentrale Prüfstelle Prävention. Meine Rückenschule ist ZPP-zertifiziert – im zertifizierten Kursformat können Sie die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter steuerfrei bezahlen.
Beispielrechnung
Ein Betrieb mit 20 Mitarbeitern kann bis zu 20 × 600 € = 12.000 € im Jahr für Gesundheitsförderung einsetzen – ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben. Schon ein Gesundheitstag und eine achtwöchige Aktive Pause liegen meist deutlich darunter.
Auch die Krankenkasse kann helfen
Nach § 20b SGB V unterstützen die Krankenkassen Betriebe bei der Gesundheitsförderung – mit Beratung, Analysen und oft auch mit Geld für Maßnahmen. Erste Anlaufstelle ist die regionale BGF-Koordinierungsstelle der Krankenkassen. Ich helfe Ihnen gern beim Antrag.
Gut zu wissen
- Die 600 € gelten pro Kalenderjahr. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, verfällt.
- Die 600 € betreffen die Verhaltensprävention, also Kurse und Übungen für Ihre Leute. Maßnahmen der Verhältnisprävention – etwa ein Ergonomie-Check oder die Organisation des BEM – liegen im eigenen Interesse des Betriebs und gelten in der Regel gar nicht als Arbeitslohn.
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios oder Sportvereine sind nicht begünstigt – zertifizierte Kurse dort schon.
- Die frühere 44-€-Grenze für Sachbezüge ist überholt. Seit 2022 gilt eine eigene Grenze von 50 € im Monat – das ist aber ein anderes Thema.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Bitte stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerbüro ab. Stand: 2026, Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 20. April 2021.
Kostenloser Leitfaden
Alles zum Nachlesen – mit Checkliste.
Im Leitfaden „600 € steuerfrei“ finden Sie alle Regeln, eine Beispielrechnung, den Weg zur Krankenkassen-Förderung, das Wichtigste zum BEM und eine Checkliste für Ihren Start.

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Häufige Fragen
Gilt das auch für Minijobber und Teilzeitkräfte?
Ja. Der Freibetrag gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Teilzeitkräfte und Minijobber.
Muss jeder Mitarbeiter mitmachen?
Nein. Der Betrag bezieht sich auf die Mitarbeiter, die teilnehmen. Sie können das Angebot aber allen machen.
Sind Ihre Angebote förderfähig?
Gesundheitstag, Rückenfit-Workshop und Aktive Pause können als Maßnahmen im Betrieb nach dem Leitfaden Prävention begünstigt sein, wenn sie Teil eines geplanten Ablaufs mit Bedarfsanalyse sind. Die Rückenschule ist ein ZPP-zertifizierter Kurs. Was für Ihren Fall passt, klären wir im Erstgespräch – die steuerliche Bewertung übernimmt Ihr Steuerbüro.
Kostenlos und unverbindlich
Lassen Sie uns 30 Minuten über Ihren Betrieb sprechen.
Im Erstgespräch klären wir, wo es bei Ihren Leuten zwickt, was realistisch ist und wie Sie die 600-€-Förderung nutzen. Danach bekommen Sie einen konkreten Vorschlag mit Festpreis – ohne Verpflichtung.
