Wenn Mitarbeiter lange ausfallen, ist das für alle schwer – für die Betroffenen, für die Kollegen und für Sie als Arbeitgeber. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hilft, den Weg zurück gut zu gestalten. Und es ist Pflicht, auch im kleinen Betrieb.
Wann müssen Sie ein BEM anbieten?
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten, wenn jemand innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen am Stück oder immer wieder arbeitsunfähig war. Die Betriebsgröße spielt keine Rolle.
Freiwillig für Mitarbeiter, Pflicht für Sie
Für Beschäftigte ist das BEM freiwillig. Sie entscheiden, ob sie mitmachen und welche Informationen sie teilen. Sie als Arbeitgeber müssen das Angebot aber machen – schriftlich und mit dem Hinweis, welche Daten erhoben werden und wofür.
So läuft ein BEM ab
- Fälle erkennenWer hat in den letzten zwölf Monaten mehr als sechs Wochen gefehlt?
- EinladenEin freundliches Schreiben, das erklärt, worum es geht und dass die Teilnahme freiwillig ist.
- ErstgesprächWie geht es Ihnen? Was erschwert die Arbeit? Was würde helfen?
- MaßnahmenZum Beispiel stufenweise Wiedereingliederung, ein angepasster Arbeitsplatz oder Reha-Leistungen.
- ÜberprüfenNach einiger Zeit schauen Sie gemeinsam, ob die Maßnahmen wirken.
Wer mit ins Boot kann
Je nach Betrieb der Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt – und von außen die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Integrationsamt. Viele Unterstützungsangebote sind kostenlos, man muss sie nur kennen.
Warum sich ein sauberes BEM lohnt
Ein gutes BEM holt Fachkräfte zurück, statt sie zu verlieren. Es zeigt Ihrem Team, dass niemand fallen gelassen wird. Und es ist auch rechtlich wichtig: Kommt es später doch zu einer krankheitsbedingten Kündigung, spielt ein fehlendes BEM vor dem Arbeitsgericht eine große Rolle.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Sie haben keine Personalabteilung, die sich darum kümmert? Ich unterstütze Sie mit der BEM-Begleitung – vom Ablauf bis zum Gespräch.




